Wer kann ehrenamtlicher Vormund werden

Angesprochen sind Menschen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, (interkulturell) offen sind und eine positive Kooperationshaltung gegenüber den Behörden, dem Jugendamt, dem Familiengericht und den Einrichtungsbetreuer/-innen haben.

Es sind Deutsche und gut integrierte Migrant/-innen unterschiedlichster Herkunft, die auch eine Vorbildfunktion für die jungen Geflüchtete haben können.

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Vormundschaft haben:

  • Sie brauchen keine rechtlichen Vorkenntnisse
  • Sie haben keine finanzielle Belastung – Ihre Aufwendungen werden abgegolten
  • Sie müssen keinen Wohnraum für Ihr Mündel zur Verfügung stellen
  • Sie brauchen keine Fremdsprachenkenntnisse – Ihnen stehen Dolmetscher/-innen und Kulturmittler/-innen zur Seite