Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Die Stadt Lübeck ermöglicht die Kostenübernahme von ärztlich verordneter Verhütungsmitteln für Frauen, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen.
Wir freuen uns, Sie bei uns in der Beratungsstunde zu begrüßen!
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Lübeck
- Sie sind mindestens 22 Jahre alt
- Sie haben ein ärztliches Rezept oder einen Kostenvoranschlag für ein Verhütungsmittel.
Sie erhalten:
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag,
- BAföG,
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB),
- Wohngeld,
- Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Sie haben ein geringes Einkommen. (Wir würden gerne für Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf das Angebot haben könnten.)


Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:
- Ausweis
- Das Rezept oder Kostenvoranschlag von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt
- Aktuellen Bescheid über die Sozialleistungen (z.B. vom Jobcenter, Sozialamt, BAföG etc.)
- Oder einen aktuellen Nachweis über Ihre Ein- und Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Lohnabrechnung)
Die Kosten können für diese Verhütungsmittel übernommen werden:
- Pille (3/6 Monate)
- Minipille
- Kupferspirale
- Kupferkette
- Hormonspirale
- Dreimonatsspritze
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
- Hormonimplantat (Implanon)
Benötigen Sie eine Beratung? Dann meldet Sie sich gerne bei uns:
Sprechzeiten (auch ohne Voranmeldung):
Dienstag 9 – 12 Uhr
Donnerstag 15 – 18 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr
Telefon: 0451 / 81933
E-Mail: hu-frauenberatung@t-online.de