Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Die Stadt Lübeck ermöglicht die Kostenübernahme von ärztlich verordneter Verhütungsmitteln für Frauen, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen.

Wir freuen uns, Sie bei uns in der Beratungsstunde zu begrüßen!

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Lübeck 
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt (Bis zum 22. Geburtstag haben alle Frauen das Recht auf Verhütungsmittel durch ein ärztliches Rezept, welches von der Krankenkasse bezahlt wird)
  • Sie haben ein ärztliches Rezept oder einen Kostenvoranschlag für ein Verhütungsmittel.

Sie erhalten:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag,
  • BAföG,
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB),
  • Wohngeld, 
  • Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Sie haben ein geringes Einkommen. (Wir würden gerne für Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf das Angebot haben könnten.)
Kostenübernahme von Verhütung
Kostenübernahme von Verhütung

Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Das Rezept oder Kostenvoranschlag von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt
  • aktuellen Bescheid über die Sozialleistungen (z.B. vom Jobcenter, Sozialamt, BAföG etc.)
  • oder einen aktuellen Nachweis über Ihre Einnahmen und Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Lohnabrechnung)

Die Kosten können für diese Verhütungsmittel übernommen werden:

  • Pille (3/6 Monate)
  • Minipille
  • Kupferspirale
  • Kupferkette
  • Hormonspirale
  • Dreimonatsspritze
  • Vaginalring
  • Verhütungspflaster
  • Hormonimplantat (Implanon)

Wenn Sie Fragen haben, Hilfe benötigen und eine Beratung wünschen, rufen Sie gerne an oder schreiben Sie uns!

E-Mail: hu-frauenberatung@t-online.de

Telefon: 0451 – 81933

Sprechzeiten (auch ohne Voranmeldung):
Dienstag 9 – 12 Uhr
Donnerstag 15 – 18 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr