Rechtshilfefond

Der Rechtshilfefonds unterstützt unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Rechtshilfebedarf entsteht beispielsweise bei einem negativen Bescheid zum Asylantrag, einer nachteiligen Alterseinschätzung der Jugendlichen, bei  drohender Abschiebung trotz schwerwiegender gesundheitlicher Folgen oder Verschleppung des Familiennachzugs. Der Rechtshilfefonds gewährt auf Antrag Finanzierungshilfen im Asylverfahren, in  jugendhilferechtlichen Verfahren sowie bei der Beschaffung notwendiger Dokumente oder medizinischer Gutachten.

Der Rechtshifefonds ist auf Spenden angewiesen
Um Geflüchtete bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen zu können, ist der Rechtshilfefonds auf Spenden angewiesen. 

HELFEN AUCH SIE!

Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass geflüchtete Menschen ihre Rechte wahrnehmen können.
Spenden an die Humanistische Union – Beratung für Frauen, Familien und Jugendliche e.V. sind als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig.

Für Spenden per Lastschriftverfahren können Sie unser Formular hier herunterladen:

SEPA Lastschriftformular HU Rechtshilfefonds

Spenden per Banküberweisung bitte an folgendes Konto:

Humanistische Union Lübeck

IBAN:    DE79 4306 0967 2053 3955 00

GLS-Bank Bochum

Verwendungszweck: Rechtshilfefonds

Für die Zusendung einer Spendenquittung vermerken Sie bitte Ihren Namen und Adresse bei der Überweisung. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage und nach den Bestimmungen der DSGVO.