Niederlassungserlaubnis

Veranstaltung „Niederlassungserlaubnis, Visa, Einbürgerung

Wo:            Solizentrum, Willy-Brandt-Allee 11, Lübeck

Wann:        11.10.23 / 18 Uhr

Sicher in Deutschland bleiben

Viele Einwanderer müssen Jahr für Jahr oder alle drei Jahre die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Andere kämpfen darum, überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Soli Zentrum
Asylrecht-Veranstaltung

Für alle, die schon ein paar Jahre hier sind, gibt es Möglichkeiten, den Aufenthalt sicher zu machen. Das ist einmal die Niederlassungserlaubnis: Aus der Aufenthaltserlaubnis für ein bis drei Jahre wird eine Erlaubnis für immer, für das ganze Leben. Die Niederlassungserlaubnis bekommt man, wenn man einige Jahre eine Aufenthaltserlaubnis hatte und einige Jahre gearbeitet und in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Man kann sie kaum wieder verlieren – nur nach einer Straftat oder nach einem Umzug ins Ausland ist sie in Gefahr.

Die andere Möglichkeit ist die Einbürgerung: Wer eine „auf Dauer angelegte“ Aufenthaltserlaubnis hat, vom eigenen Einkommen leben kann und einige Jahre hier ist, kann die Einbürgerung beantragen. Man wird Deutsche oder Deutscher. Die Staatsangehörigkeit kann man kaum noch verlieren.

In dieser Veranstaltung erläutern wir die verschiedenen Möglichkeiten und die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung. Und wir erklären, welche Änderungen Regierung und Parlament in nächster Zeit vornehmen wollen.

Referent: Reinhard Pohl, Asylexperte und Journalist

Veranstalter:innen: Vormundschaftsprojekt NICHT ALLEIN der Humanistischen Union – Beratung für Frauen, Familien u. Jugendliche e.V., Solidaritätszentrum, Lübecker Flüchtlingsforum

Solizentrum
Luebecker Fluechtlingszentrum